Das ist doch rechtlich gar nicht erlaubt? Zumindest bei uns im Konzern ist die Obergrenze für Werkstudenten bei 20h vom Betriebsrat festgelegt (unabhängig von Semester- oder Ferienzeit).
Und die Tätigkeiten sind, wie oben beschrieben, deutlich anders für Werkstudenten vs. Praktikanten. Werkstudenten machen repetitive und nicht zeitkritische Auswertungen, erstellen Reports, Newsletter, machen Research für die Kollegen oder machen Ablage / einfache Adminaufgaben. Praktikankten sind bei uns immer in Projekte eingebunden und verantworten meist ein kleines Teilpaket unter Anleitung eines erfahrenen Kollegen. Das ist eine komplett andere Arbeitsweise.
Werkstudenten werden bei uns auch geschätzt im Team, aber eher als "einfache Arbeitskraft" für simple Aufgaben und nicht für eigenverantwortliches Arbeiten. Mag in anderen Firmen anders sein, aber meine Erfahrung scheint sich ja mit anderen Meinungen hier zu decken
WiWi Gast schrieb am 22.06.2023:
Man darf natürlich nicht vergessen, dass viele Werkstudenten in den Semesterferien dann Vollzeit arbeiten. Das kann beispielsweise für eine einjährige Werkstudentenstelle bedeuten, dass man 8-9 Monate davon Teilzeit und 3-4 Monate davon Vollzeit gearbeitet hat. Die Vollzeitarbeit wird dann etwas besser bezahlt als Praktikantenarbeit, ist aber letztendlich oft dieselbe oder sogar mehr Verantwortung, weil man ja schon eingearbeitet ist.
Demnach kann man Werkstudentenjobs wirklich nicht pauschalisieren, weil es sowohl den entspannten Werki mit 8h/Woche gibt, der in den Semesterferien auch nicht aufstockt, als auch den ambitionierten Werki mit 20h/Woche unter dem Semester und 40+h in den Semesterferien. Würde daher immer raten, die Stundenanzahl bei Werkstudentenjobs in den CV mit reinzuschreiben.
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